Reparaturasphalt: Arten, Auswahl und Einsatz nach H RepA
„Reparaturasphalt" steht auf Bedarfsmeldung, Leistungsverzeichnis und Lieferschein. Dahinter stehen Produkte, die sich in Bindemittel, Herstellungsart und Aushärtung unterscheiden. Wer sie auseinanderhält, entscheidet nach Schadensbild. Dieser Beitrag ordnet die Gruppen entlang der Systematik der H RepA und benennt ihre Einsatzgrenzen.
Reparaturasphalt ist ein Oberbegriff, kein Produkt
Maßgeblich für die punktuelle Schadstellenbeseitigung sind die Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung (H RepA), Ausgabe 2019, FGSV-Nr. 732. Sie gelten für Schadstellen in Verkehrsflächen aller Belastungsklassen und für Bohrkernentnahmestellen, Tabelle 2 ordnet der Beanspruchung zweckmäßige Reparaturasphaltarten zu.
Die H RepA unterscheiden sieben Produktarten nach Komponentenzahl, Herstellungsart (kalt, warm, heiß) und Bindemittel. Für die Beschaffungspraxis lassen sie sich zu fünf Materialgruppen bündeln: lagerfähiger Kaltasphalt, reaktiver Reparaturasphalt, Reparaturmörtel und Flüssigasphalt, warm einbaubares Mischgut (WMG) sowie Gussasphalt (HMG).
Davon abzugrenzen ist die flächige Erhaltung: Für Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Asphaltschichten gilt seit 2026 die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2, Bauen im Bestand (FGSV 799/2), eingeführt mit ARS 11/2026 als Ersatz für die ZTV BEA-StB 09/13. Wer diese heute noch zitiert, verweist auf ein abgelöstes Dokument.
Lagerfähiger Kaltasphalt
Lagerfähiges, kalt einbaubares Mischgut kommt gebrauchsfertig im Eimer, Sack oder BigBag, wird überhöht eingebaut, verdichtet, abgestumpft und ist unmittelbar danach befahrbar. Verarbeitbar bleibt es durch Lösemittel- oder Fluxmittelanteile, die sich über Wochen bis Monate verflüchtigen, genau diesen Anteil weist der GISCODE aus.
Ein Herstellermerkblatt nennt einlagige Einbaudicken von rund 3 cm für 0/3, 4 cm für 0/5 und 4 bis 5 cm für 0/8. Die Aushärtung kann bei ungünstiger Witterung erst nach drei bis vier Monaten abgeschlossen sein, und ein Hersteller schließt Wendeplätze oder Parkflächen ausdrücklich aus. Zum Einbau: Kaltasphalt richtig verarbeiten.
Reaktiver Reparaturasphalt
Reaktive Produkte härten nicht durch Verdunsten aus, sondern über eine chemische Reaktion des Bindemittels, die je nach Produkt durch zugegebenes Wasser oder Luftfeuchte ausgelöst wird. Menge und Zeitpunkt der Wasserzugabe stehen im Datenblatt, manche Produkte werden flächig eingesprüht, andere lagenweise benetzt, verallgemeinern lässt sich die Menge nicht.
Auch die Lagendicken staffeln sich je nach Hersteller unterschiedlich: Ein Datenblatt nennt für 0/2 3 bis 10 mm, für 0/4 5 bis 20 mm und für 0/8 10 bis 50 mm, ein anderes für 0/3, 0/5 und 0/8 einlagige Dicken von rund 3, 4 und 4 bis 5 cm. Die Körnung allein sagt also nichts über die zulässige Lagendicke. Befahrbar ist die Stelle laut Datenblatt rund 30 Minuten nach der Verdichtung, der Verbrauch liegt bei etwa 25 kg/m² je Zentimeter.
Geeignet ist die Gruppe, wo kurzfristig wieder befahren oder überbaut wird, etwa an Bohrkernentnahmestellen und im Schachtumfeld. Ob ein Produkt auch für hoch beanspruchte Flächen und Straßen aller Belastungsklassen freigegeben ist, unterscheidet sich erheblich: Ein Teil der Datenblätter schließt Wendeplätze, Parkflächen und Kreisverkehre aus. Diese Freigabe gehört in jede Anfrage, Details im Beitrag Reaktiver Kaltasphalt: Unterschied und Einsatz.
Reparaturmörtel und Flüssigasphalt
Reparaturmörtel werden als Zwei- oder Dreikomponentensystem geliefert, meist Gesteinskörnung plus getrennt verpackte, teils polymermodifizierte Bitumenemulsion, und auf der Baustelle kalt angemischt. Sie sind fließfähig und im Randbereich nahezu auf null ausziehbar, was diese Gruppe von allen anderen unterscheidet.
Kennwerte eines Dünnschicht-Reparaturmörtels: maximal rund 25 mm je Arbeitsgang, Verbrauch etwa 20 kg/m² je Zentimeter, Mindest-Untergrundtemperatur +8 °C, Abbindezeit 10 bis 20 Minuten, Verkehrsfreigabe nach 30 bis 60 Minuten. Andere Systeme derselben Gruppe geben +5 °C und rund 60 Minuten an, die Mindesttemperatur ist produktweise zu prüfen.
Einsatzfall sind flache Schäden: Höhenangleichungen an Schachtdeckeln, ausgemagerte Deckschichten und Senken. Unterhalb der geforderten Untergrundtemperatur bindet die Emulsion nicht zuverlässig ab, für Wintereinsatz und tiefe Schlaglöcher fällt die Gruppe aus.
Warm einbaubares Mischgut (WMG)
Warm einbaubares Mischgut nach H RepA besteht ausschließlich aus Bitumen und Gesteinskörnungen, wird bei 130 bis 160 °C verarbeitet und wie Walzasphalt mit Walze, Rüttelplatte oder Handstampfer verdichtet. Es entwickelt seine Endfestigkeit unmittelbar nach dem Einbau und ist damit die Wahl, wenn eine Stelle dauerhaft halten soll, der Aufwand eines Kochers aber nicht gerechtfertigt ist.
WMG ist die einzige der fünf Gruppen ohne Lösemittel, Fluxöl und Emulsion, was zählt, wo der Lösemittelgehalt ein Beschaffungskriterium ist. Die Grenze ist die Temperaturführung: Das Material muss seine Verarbeitungstemperatur bis zum Einbau halten, über Thermobehälter, Thermomulde oder mobile Aufbereitung.
Gussasphalt-Reparaturmasse (HMG)
Gussasphalt ist als Mischgut in DIN EN 13108-6 (2016-12) geregelt. Er wird im Kocher aufgeschmolzen, gegossen und abgezogen, nicht verdichtet: hohlraumfrei und nach dem Erkalten befahrbar. Die Einbautemperaturen liegen nach den technischen Informationen der Branche zwischen 200 °C und 230 °C, die Regeldicke im Straßen- und Brückenbau bei 3,5 cm, für Deckschichten je nach Korngröße bei 2,0 bis 4,0 cm. Maßgebend im Bauvertrag ist die eingeführte ZTV Asphalt-StB.
Das ist die dauerhafteste, aber aufwendigste Lösung: Kocher, geschultes Personal, Arbeitsschutz. Die TRGS 900 nennt für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen einen Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³. Für Gussasphalt ist die Ausnahme am 31. Dezember 2024 ausgelaufen, der Grenzwert gilt dort seit dem 1. Januar 2025 uneingeschränkt. Für Walzasphalt endet sie am 31. Dezember 2026, dort greift er ab dem 1. Januar 2027.
Auswahl nach Schadensbild, Witterung und Verkehrsbelastung
| Materialgruppe | Typischer Einsatzfall | Verkehrsfreigabe | Wesentliche Grenze |
|---|---|---|---|
| Lagerfähiger Kaltasphalt | Schlaglöcher, Frostaufbrüche, Bauhof-Vorrat | direkt nach dem Einbau | Endfestigkeit witterungsabhängig, keine hoch beanspruchten Standflächen |
| Reaktiver Reparaturasphalt | Bohrkernstellen, Schachtumfeld, kurzfristige Belastung | rund 30 Minuten | Freigabe für hohe Beanspruchung produktabhängig |
| Reparaturmörtel, Flüssigasphalt | Höhenangleichung, Senken, ausgemagerte Flächen | rund 30 bis 60 Minuten | Mindest-Untergrundtemperatur, nur dünne Lagen |
| Warm einbaubares Mischgut (WMG) | dauerhafte Ausbesserung ohne Kocher | nach Verdichtung und Abkühlung | Verarbeitungstemperatur muss gehalten werden |
| Gussasphalt (HMG) | dauerhafte Instandsetzung, Brückenflächen | nach dem Erkalten | Kocher, geschultes Personal, Arbeitsschutz |
Ein oft übersehenes Kriterium ist der Lösemittelgehalt. Die BG Bau klassifiziert Reparaturasphalte über den GISCODE nach dem nachgewiesenen Anteil, von RepA10 (ohne bitumenfremde Stoffe mit Siedepunkt bis 300 °C) über RepA20, RepA30 und RepA40 bis RepA50 (lösemittelhaltig); oberhalb davon kennzeichnet er besondere gesundheitliche Eigenschaften der Inhaltsstoffe. Die Vorgabe aus ARS 03/2022, für Bundesfernstraßen nur Produkte bis RepA50 zu beschaffen, schließt damit sensibilisierende und krebserzeugende Bestandteile aus. Nachzuweisen ist er bereits im Beschaffungsvorgang, bei der Verarbeitung gilt zusätzlich die TRGS 610. Bayern empfiehlt für Bundes-, Staats- und die von den Staatlichen Bauämtern verwalteten Kreisstraßen nur RepA10 bis RepA30. Produkte mit mineralölstämmigen Lösemitteln oder Fluxmitteln dürfen nach dem ARS insbesondere in Wasserschutzzonen, Überschwemmungs- und Karstgebieten nicht eingesetzt werden. Produktneutral formulieren zeigt der Beitrag Kaltasphalt ausschreiben.
Je kälter und nasser es ist, desto eher fällt die Wahl auf lagerfähiges oder reaktives Material. Was im Winter hält, steht im Beitrag Schlaglöcher im Winter reparieren, den Aufwand je Schadstelle ordnet Schlagloch reparieren ein.
Vorbereitung und typische Fehler
Unabhängig von der Materialgruppe entscheidet die Vorbereitung über die Standzeit: Arbeitsstelle nach RSA 21 sichern, lose Bestandteile und stehendes Wasser entfernen, Ränder senkrecht begradigen. Oberhalb der einlagigen Einbaudicke des Produkts, je nach Körnung ab etwa 3 bis 5 cm, lagenweise einbauen und verdichten. Die Schritte gelten für alle Gruppen und stehen im Beitrag Kaltasphalt richtig verarbeiten.
Der häufigste Fehler: ein Produkt für alles. Der Eimer lagerfähiger Kaltasphalt wandert in die 8 mm tiefe Ausmagerung neben dem Schachtdeckel, wo er seine Mindestlagendicke nicht erreicht. Nach wenigen Wochen steht die Stelle erneut auf der Liste.
- Unterschrittene Mindestlagendicke: Wer die untere Grenze unterschreitet, bekommt keine tragfähige Lage, sondern eine Auflage.
- GISCODE nicht abgefragt: Bei öffentlichen Beschaffungen fehlt dann der Nachweis, in Wasserschutzgebieten ist das Produkt womöglich gar nicht einsetzbar.
Die Materialien finden Sie auf RoadPartner in der Kategorie Schlaglochsanierung, von der aus die Materialgruppen einzeln erreichbar sind.
Häufige Fragen
Welches Regelwerk gilt für Reparaturasphalt?
Maßgeblich sind die Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung (H RepA), Ausgabe 2019, FGSV-Nr. 732. Sie gelten für das Verfüllen und Beseitigen von Schadstellen in Verkehrsflächen aller Belastungsklassen sowie für den Verschluss von Bohrkernentnahmestellen und unterscheiden sieben Produktarten nach Komponentenzahl, Herstellungsart und Bindemittel. Für die flächige Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung gilt dagegen die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2, die die ZTV BEA-StB 09/13 ersetzt hat.
Welche Materialgruppe brauche ich für welches Schadensbild?
Für tiefere Schlaglöcher und Aufbrüche im Bauhofbetrieb kommt lagerfähiger Kaltasphalt infrage, für Stellen, die kurzfristig wieder befahren werden, reaktiver Reparaturasphalt, für flache Ausmagerungen und Höhenangleichungen ein Reparaturmörtel. Soll die Stelle dauerhaft halten, bleiben warm einbaubares Mischgut und Gussasphalt, beide setzen allerdings Technik zur Temperaturführung voraus. Die Abgrenzung zwischen lagerfähigem und reaktivem Material erklärt der Beitrag Reaktiver Kaltasphalt: Unterschied und Einsatz.
Wofür brauche ich Reparaturmörtel statt Kaltasphalt?
Für flache, großflächige Schäden. Reparaturmörtel auf Basis einer Bitumenemulsion sind fließfähig und lassen sich im Randbereich nahezu auf null ausziehen, was bei Höhenangleichungen an Schachtdeckeln, bei Senken und bei ausgemagerten Deckschichten entscheidend ist. Kaltasphalt braucht dort eine Mindestlagendicke, die in solchen Fällen nicht erreicht wird. Die Mörtel benötigen allerdings eine Mindest-Untergrundtemperatur, je nach Datenblatt +5 °C oder +8 °C.
Was bedeutet der GISCODE RepA auf dem Gebinde?
Der GISCODE der BG Bau weist den nachgewiesenen Lösemittelanteil aus: RepA10 (ohne bitumenfremde Stoffe mit Siedepunkt bis 300 °C), RepA20 (lösemittelfrei), RepA30 (lösemittelarm), RepA40 (schwach lösemittelhaltig) und RepA50 (lösemittelhaltig). Oberhalb dieser Gruppen kennzeichnet der GISCODE besondere gesundheitliche Eigenschaften der Inhaltsstoffe. Für Bundesfernstraßen sind nach ARS 03/2022 nur Produkte bis RepA50 einzusetzen, vorzugsweise lösemittelarm oder lösemittelfrei, und der GISCODE ist bereits im Beschaffungsvorgang nachzuweisen.
Wann lohnt sich Gussasphalt für eine Reparatur?
Wenn die Stelle dauerhaft halten muss und die Technik vorhanden ist. Gussasphalt wird hohlraumfrei gegossen statt verdichtet und ist nach dem Erkalten sofort befahrbar, die Einbautemperaturen liegen je nach Bindemittelsorte und Gussasphalthärte zwischen 200 °C und 230 °C. Das setzt einen Kocher, eingewiesenes Personal und Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Heißverarbeitung voraus, für die seit dem 1. Januar 2025 der Arbeitsplatzgrenzwert der TRGS 900 uneingeschränkt gilt. Ist dieser Aufwand nicht gerechtfertigt, ist warm einbaubares Mischgut die nächstliegende dauerhafte Alternative.
Hinweis: Die genannten Kennwerte stammen aus technischen Merkblättern einzelner Hersteller sowie aus den genannten Regelwerken. Verbindlich sind stets die Angaben im technischen Datenblatt des konkreten Produkts und die Vorgaben des Auftraggebers.
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