Motorsägenschein: Module, Dauer und Kosten
Die Motorsäge gehört auf vielen Bauhöfen und in Straßenmeistereien zur Grundausstattung: Gehölzpflege am Straßenrand, Freischneiden des Lichtraumprofils, Sturmschäden nach dem Unwetter. Gleichzeitig ist sie eines der gefährlichsten Arbeitsgeräte überhaupt. Wer im Betrieb mit der Motorsäge arbeitet, braucht deshalb eine nachweisbare Qualifikation, umgangssprachlich den Motorsägenschein. Dieser Beitrag erklärt, wer ihn braucht, wie das Modulsystem aufgebaut ist, was Kurse enthalten und kosten und welche Schutzausrüstung dazugehört.
Einsatzfälle am Bauhof und an der Straße
Typische Motorsägenarbeiten im kommunalen und straßenbaunahen Umfeld sind das Zurückschneiden von Gehölzen entlang von Straßen und Wegen, das Aufarbeiten liegenden Holzes, das Ablängen von Stammholz auf dem Hof und die Beseitigung von Sturmschäden. Gerade der letzte Fall hat es in sich: Unter Spannung stehendes und hängendes Holz ist die gefährlichste Kategorie von Motorsägenarbeit und setzt eine weitergehende Qualifikation voraus. Wer nur den Grundlehrgang hat, sollte solche Situationen ausdrücklich nicht angehen.
Rechtlicher Rahmen: keine Arbeit ohne Qualifikation
Der rechtliche Mechanismus entspricht dem bei Erdbaumaschinen: Der Unternehmer darf Motorsägenarbeiten nur Personen übertragen, die dafür geeignet, ausgebildet und unterwiesen sind. Grundlage sind das Arbeitsschutzrecht, die Unfallverhütungsvorschriften und die DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten", an der sich anerkannte Schulungsträger orientieren. Zusätzlich gilt: Motorsägenarbeit ohne die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ist unzulässig, unabhängig von Erfahrung und Qualifikation. Viele öffentliche Auftraggeber und Forstverwaltungen verlangen den Nachweis eines anerkannten Lehrgangs zudem ausdrücklich, bevor sie Arbeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich zulassen.
Hinweis: Nach einem Unfall mit der Motorsäge prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherer, ob der Verunglückte für die konkrete Arbeit qualifiziert war und ob die Schutzausrüstung getragen wurde. Der Grundlehrgang (Modul A) deckt Arbeiten an unter Spannung stehendem oder hängendem Holz nicht ab, auch wenn ein „Schein" vorliegt.
Das Modulsystem: vom Grundlehrgang zum Starkholz
Die Ausbildung ist nach DGUV Information 214-059 modular aufgebaut, die Module und ihr Mindestumfang in Unterrichtseinheiten (UE) sind dort festgelegt:
- Modul A, Grundlagen der Motorsägenarbeit (16 UE): sicherer Umgang mit der Motorsäge, Wartung und Pflege, Schneidetechniken am liegenden Holz und die Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser unter einfachen Verhältnissen. Für Bauhof-Aufgaben wie Gehölzpflege und Aufarbeitung liegenden Holzes ist das die Basis.
- Modul B, Baumfällung und Aufarbeitung (24 UE): Fällung und Aufarbeitung stärkerer Bäume sowie einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume, Einsatz von Hilfsmitteln wie Handseilzug und Seilwinde.
- Module C und D, Arbeiten aus Hubarbeitsbühnen (16 bzw. 24 UE): Motorsägenarbeit im Arbeitskorb von Hubarbeitsbühnen, ohne (C) und mit (D) stückweisem Abtragen von Bäumen. Die Aufarbeitung von Sturm- und Bruchholz deckt keines der Module ab: Sie setzt mehrjährige Erfahrung und eine spezielle, auf die Lage abgestimmte Schulung voraus.
Welche Module ein Mitarbeiter braucht, richtet sich nach den tatsächlichen Aufgaben. Ein Bauhof, der nur gelegentlich Gehölz schneidet und Stammholz ablängt, ist mit Modul A gut aufgestellt. Für den Straßenbetriebsdienst kennzeichnet die DGUV Information 214-059 zusätzlich Modul C für Schnittarbeiten aus der Hubarbeitsbühne als erforderlich. Wer regelmäßig im Sturmeinsatz steht, braucht über die Module hinaus erfahrene Kräfte mit einer speziellen Schulung für Sturm- und Bruchholz.
Inhalte und Dauer
Ein Grundlehrgang kombiniert Theorie und Praxis: Aufbau und Wartung der Säge, Schneidetechniken, Beurteilung von Holzspannungen, Rückschlaggefahr, Arbeitsorganisation und Rettungskette. Der Praxisanteil überwiegt, geübt wird am liegenden und je nach Modul am stehenden Holz. Üblich sind für den Grundlehrgang etwa zwei Tage, Aufbaumodule umfassen je nach Inhalt weitere ein bis mehrere Tage. Entscheidend für die Qualität ist die Betreuungsdichte: Kleine Gruppen mit viel Sägezeit pro Teilnehmer bringen erfahrungsgemäß mehr als große Gruppen mit wenig Praxis.
Kosten: grobe Spanne und Preistreiber
Verbindliche Einheitspreise gibt es nicht. Als grobe marktübliche Orientierung: Grundlehrgänge bewegen sich üblicherweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Person, Aufbaumodule liegen jeweils in einer ähnlichen Größenordnung. Preistreiber sind Dauer, Gruppengröße, gestelltes Material wie Sägen und Übungsholz sowie die Frage, ob offen oder inhouse geschult wird. Ab mehreren Teilnehmern kann eine Inhouse-Schulung mit dem eigenen Gerätepark wirtschaftlicher sein. Dazu kommen die Ausfallzeiten als indirekte Kosten. Diese Angaben sind ausdrücklich als grobe Orientierung zu verstehen, maßgeblich ist das konkrete Angebot.
PSA: ohne Schnittschutz läuft nichts
Zur Motorsägenarbeit gehört zwingend die persönliche Schutzausrüstung. Die Grundausstattung umfasst:
- Schnittschutzhose mit geprüfter Schnittschutzeinlage
- Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit Schnittschutz, siehe Kategorie Sicherheitsschuhe
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, bei Arbeiten an der Straße kombiniert mit Warnschutz
- Schutzhandschuhe, eng anliegende Arbeitskleidung
Die komplette Ausstattung finden Sie in der Kategorie PSA. Wichtig: Schnittschutzkleidung altert und verliert nach Beschädigungen ihre Schutzwirkung. Eine durchtrennte Schnittschutzhose ist zu ersetzen, nicht zu flicken.
Häufiger Fehler: Für den „kurzen Schnitt" bleibt die Schnittschutzhose im Fahrzeug. Viele Motorsägenverletzungen treffen die Beine, und die Rückschlagbewegung der Säge ist schneller als jede menschliche Reaktion. Die PSA gehört bei jedem Start der Säge an den Körper, unabhängig von der Dauer der Arbeit.
Checkliste für den Betrieb
- Klären, welche Motorsägenarbeiten im Betrieb tatsächlich anfallen, inklusive Sturmeinsätze
- Qualifikationen der Mitarbeiter erfassen und den Aufgaben gegenüberstellen
- Fehlende Module gezielt nachqualifizieren, für Sturmholz-Einsätze erfahrene und speziell geschulte Kräfte einplanen
- Schnittschutz-PSA vollständig beschaffen und regelmäßig auf Zustand prüfen
- Jährliche Unterweisung terminieren und dokumentieren
- Alleinarbeit vermeiden und die Rettungskette für abgelegene Einsatzorte regeln
Einen Überblick, welche Qualifikationen im Betrieb sonst noch regelmäßig fällig sind, gibt unser Beitrag zu den Pflichtschulungen im Straßenbau. Buchbare Motorsägenlehrgänge und weitere Qualifizierungen finden Sie auf RoadPartner in der Kategorie Schulungen: Dort lassen sich Umfang, Termin und Ort der gelisteten Kurse direkt vergleichen und Plätze für Ihre Mitarbeiter buchen.
Häufige Fragen
Ist der Motorsägenschein gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Dokument mit diesem Namen schreibt kein Gesetz vor. Vorgeschrieben ist, dass nur geeignete, ausgebildete und unterwiesene Personen mit Motorsägenarbeiten beauftragt werden. Der Lehrgang eines anerkannten Trägers mit Bescheinigung ist der übliche Nachweis, und viele Auftraggeber, insbesondere Forstverwaltungen, verlangen ihn ausdrücklich.
Reicht der Grundlehrgang für Sturmschäden?
Nein. Einzelne geworfene oder gebrochene Bäume deckt erst Modul B ab. Die Aufarbeitung von Sturm- und Bruchholz ist in der modularen Ausbildung nach DGUV Information 214-059 nicht enthalten: Sie setzt mehrjährige Erfahrung und eine spezielle, auf die Lage abgestimmte Schulung voraus. Betriebe, die nach Unwettern im Einsatz sind, sollten dafür erfahrene Kräfte gezielt qualifizieren.
Wie lange ist der Motorsägenschein gültig?
Die Lehrgangsbescheinigung hat üblicherweise kein festes Ablaufdatum. Tragfähig bleibt sie nur in Verbindung mit der jährlichen betrieblichen Unterweisung und regelmäßiger Praxis. Wer jahrelang nicht gesägt hat, sollte vor dem nächsten Einsatz eine Auffrischung einplanen.
Welche PSA ist bei Motorsägenarbeiten Pflicht?
Zur Grundausstattung gehören Schnittschutzhose, Schuhe oder Stiefel mit Schnittschutz, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz sowie Schutzhandschuhe. Bei Arbeiten im Straßenraum kommt Warnschutzkleidung hinzu. Ohne vollständige PSA darf nicht gesägt werden.
Darf mit der Motorsäge allein gearbeitet werden?
Motorsägenarbeit gilt als gefährliche Arbeit, bei der eine schnelle Rettung sichergestellt sein muss. Alleinarbeit ist daher grundsätzlich zu vermeiden; üblich ist die Arbeit zu zweit in Ruf- oder Sichtweite. Wo das nicht möglich ist, braucht es technische oder organisatorische Lösungen für den Notfall.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst gängige Praxis zur Qualifizierung für Motorsägenarbeiten zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Arbeitsschutzrecht, die Unfallverhütungsvorschriften, die DGUV Information 214-059 sowie die Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der jeweiligen Auftraggeber in der jeweils gültigen Fassung.
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